Schulbetrieb ab 12.04.2021

– Die Schulen öffnen unabhängig vom Inzidenzwert.

– Die Schulbesuchspflicht ist weiterhin aufgehoben, häusliche Lernzeit kann genutzt werden.

– Es findet eingeschränkter Regelbetrieb in festen Gruppen statt.

– Es besteht Maskenpflicht wie bisher (medizinische Masken).

– Neu ist die Testpflicht zweimal pro Woche für Schüler auch an der Grundschule

  (nähere Informationen über den Ablauf erhalten Sie in einem Elternbrief, welchen Sie von Ihrem Klassenelternsprecher erhalten).

Notwendige Formulare:

Einwilligungserklaerung_Schueler2

Qualifizierte-Selbstauskunft-Vorliegen-eines-negativen-Antigen-Selbsttests

Anleitung Selbsttest:

https://my.hidrive.com/lnk/djruy66Q