aufgrund der sinkenden Inzidenzwerte und der Unterschreitung des Schwellenwertes
von 100 treten die Bundesschutzmaßnahmen nach Infektionsschutzgesetz im Landkreis Zwickau außer Kraft.
Damit ist neben dem Präsenzunterricht gemäß § 23 Absatz 2, 3 SächsCoronaSchVO wieder die Durchführung des eingeschränkten Regelbetriebes
mit festen Klassen oder Gruppen in Schulen der Primarstufe und in Förderschulenauch oberhalb der Primarstufe (§ 23 Absatz 1 SächsCoronaSch-VO) möglich.
Dieses wird für den Landkreis Zwickau ab Dienstag, 25.05.2021, wirksam.
Ab Dienstag, 25.05.2021 dürfen also wieder alle Schüler zum Unterricht kommen, der angekündigte Wechselunterricht findet nicht mehr statt.