aufgrund der sinkenden Inzidenzwerte und der Unterschreitung des Schwellenwertes
von 100 treten die Bundesschutzmaßnahmen nach Infektionsschutzgesetz im Landkreis Zwickau außer Kraft.
Damit ist neben dem Präsenzunterricht gemäß § 23 Absatz 2, 3 SächsCoronaSchVO wieder die Durchführung des eingeschränkten Regelbetriebes
mit festen Klassen oder Gruppen in Schulen der Primarstufe und in Förderschulenauch oberhalb der Primarstufe (§ 23 Absatz 1 SächsCoronaSch-VO) möglich.
Dieses wird für den Landkreis Zwickau ab Dienstag, 25.05.2021, wirksam.
Übergang zum Wechselunterricht
Aufgrund der sinkenden Inzidenzwerte und der Unterschreitung des Schwellenwertes von 165 hat der Landkreis Zwickau erste Erleichterungen nach Infektionsschutzgesetz angekündigt.
Damit ist wieder die Durchführung von Präsenzunterricht entsprechend der Regelungen für Inzidenzwerte unter 165 möglich.
Wichtiger Hinweis
Wegfall der qualifizierten Selbstauskunft über die Durchführung eines Tests auf eine Infektion mit dem Coronavirus SARS-CoV-2
Die bisherige Möglichkeit nach der Sächsischen Corona-Schutz-Verordnung, den zweimaligen Test pro Woche auf eine Infektion mit dem Coronavirus SARS-CoV2 zuhause machen zu können, hat die Bundesregierung durch eine eigene Regelung ersetzt. Nunmehr ist im Ergebnis vorgesehen, dass diese Tests in den Schulen unter Aufsicht vorgenommen werden müssen.