Das Staatsministerium für Kultus hat am Freitag Richtlinien zum Schulbetrieb im Monat November herausgegeben. Folgende Änderungen ergeben sich daraus:
Das Betreten des Schulhauses durch schulfremde Personen (Eltern, Großeltern, …) ist nur noch in Ausnahmefällen und nach vorheriger Anmeldung möglich. Beim Abholen der Kinder aus der Schule/Hort warten Sie bitte vor der Eingangstür. Auch auf dem Schulhof besteht für schulfremde Personen Maskenpflicht!